Inobhutnahme – Clearing Burscheid 2021-12-10T13:19:14+00:00

Inobhutnahme & Clearing

Das Inobhutnahme- und Clearinghaus Berringhausen stellt die stationäre Betreuung von minderjährigen, männlichen Jugendlichen sicher, die bei der Aufnahme zwischen 13 und 18 Jahre alt sind. Der Klärungsbedarf ist grundsätzlich für Jugendliche jeder Herkunft umsetzbar.

Im Clearingverfahren wird der individuelle Hilfebedarf festgestellt und die Überleitung oder Weitervermittlung in eine passgenaue Form der Jugendhilfe (z.B. Regelgruppe, Verselbständigung) angestrebt. Unabhängig von den spezifischen Bedarfen der UMAs gilt dies auch für andere Jugendliche. Das Haus soll ein sicherer Lebensort sein, den junge Menschen brauchen um sich positiv entwickeln zu können. Der Schutz vor Re- Traumatisierung und sicher einschätzbarer Beziehungs- und Rahmenbedingungen sind deshalb eine wesentliche Grundlage unserer Arbeit. Für einen sicheren Lebensort brauchen die Jugendlichen klare Regeln und Grenzen, Strukturen und Rituale sowie Geborgenheit und Zuwendung. Das Betreuungshaus Berringhausen bietet durch sein engmaschiges Betreuungsangebot und der Fallbetreuung einen solchen Ort. Ebenso brauchen die Jugendlichen ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechende Freiräume, Mitgestaltungs- und Beschwerdemöglichkeiten, die im pädagogischen Konzept von SDB fest verankert sind. Dies gilt analog auch für die Jugendliche aus Deutschland, die aus vielfältigen Gründen eines geschützten Rahmens für ihre Entwicklung bedürfen. In einer wertschätzenden Grundhaltung wird die persönliche Situation der aufgenommenen Jugendlichen protokolliert. Das Clearing ist ganzheitlich, sowie ressourcen- und prozessorientiert, Selbsthilfepotenziale werden abgeklärt und gefördert. Beziehungsarbeit wird insoweit geleistet, wie es für das Clearingverfahren und die Bewältigung des Alltags in der Gruppe nötig ist. Ein professioneller Umgang mit Nähe und Distanz ist gegeben, um die Integration nicht durch schwierige Ablösungsprozesse zu erschweren. In diesem eng gesteckten Rahmen werden auf die Vermittlung kultureller Kenntnisse und Kompetenzen Wert gelegt. Erste Begegnungen mit der Aufnahmegesellschaft werden aktiv gefördert. Theoretische und praktische Erfahrungen stehen in angemessenem Wechsel. In der Einrichtung sind Kontrolle und Struktur hilfreich und notwendig. Kulturelle und religiöse Eigenarten der Person bzw. des Herkunftslandes werden respektiert und nach Möglichkeit wird ihrem Ausdruck Raum gegeben. Eine strukturierte Ziel- und Prozessorientierung gewährleistet eine kontrollierte Praxis, am Hilfeplan orientiert.

Zielgruppe

männliche Jugendliche, 13 bis 18 Jahre

gesetzliche Grundlage
§ 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern & Jugendlichen, § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung, § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

Platzanzahl
7, Unterbringung in Einzelzimmern, Wohnzimmer, Küche, Bäder, Terasse & Garten, Fitnessraum

Tagessatz
auf Anfrage

Betreuungsschlüssel
1:1